FAQ
E-SCOOTER ALLGEMEIN
Muss ich beim Fahren einen Helm tragen?
Nein. In Deutschland gilt die Helmpflicht erst ab einer Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h. Wir empfehlen trotzdem ausdrücklich das Tragen eines (Fahrrad-)Helms!
Warum fahren die Si.o Scooter nur maximal 20 km/h ?
In Deutschland gilt bei Fahrzeugen, die schneller als 20 Km/h fahren, die Helmpflicht. Nach dem Gesetz reicht hier auch leider kein Fahrradhelm aus, sondern es müsste ein CE geprüfter (Motorrad-) Helm sein. Da wir nicht wollten, dass du auf dem Si.o einen Integralhelm aufsetzen musst, haben wir die Geschwindigkeit auf sichere 17 – 20 km/h begrenzt.
Kann ich bei Regen/Nässe mit dem Scooter fahren?
Das Fahren mit unseren Si.o Scootern ist bei leichtem Regen und Nässe auf der Fahrbahn in der Regel kein Problem. Tiefe Pfützen oder sintflutartiger Platzregen sollte jedoch vermieden werden! Auch das Abstellen im Regen ist wenig empfehlenswert, lieber überdacht parken oder geklappt mit nach innen nehmen!
Warum lässt die Akkuleistung bei Kälte nach?
Die Umgebungstemperatur hat Auswirkungen auf die elektrochemischen Prozesse im Innern des Akkus. Je kälter es ist, desto fester bzw. zäher wird die Elektrolytflüssigkeit, und die Ionen kommen nicht mehr so gut durch. Dadurch kann die Kapazität des Akkus sinken und die Reichweite des Scooters geringer werden. Li-Ionen Akkus funktionieren am besten bei 10 – 25 °C.
Kann ich den Scooter mit in Bus und Bahn nehmen?
Normalerweise werden die E-Scooter in geklapptem Zustand als Gepäckstück bewertet und können in Bus und Bahn mitgenommen werden. Im Einzelnen ist das aber abhängig von den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsbetriebs und vom Produkt selbst. Im Zweifel bitte nachfragen!
Wo bekomme ich Ersatzteile?
Ersatzteile bekommst du beim Fachhändler. Wenn du deinen Si.o nicht bei einem Händler in deiner Nähe gekauft hast, nutze unsere Händlersuche! Auch jeder Uebler Händler kann dir ein Ersatzteil für deinen Si.o bestellen.
Sind die Scooter in Deutschland legal?
Alle Si.o E-Scooter dürfen weltweit ver- und gekauft werden. Es gibt keine Regelung, die den Verkauf, den Kauf oder den Besitz der Produkte reglementiert. Auch die Benutzung auf Privatgelände (siehe „Wo darf ich mit dem Si.o fahren?“) ist legal.
Si.o K1.1 und Si.o K2.1 dürfen zum jetzigen Zeitpunkt im öffentlichen Straßenverkehr noch nicht gefahren werden.
Was ist ein Elektrokleinstfahrzeug?
Elektrokleinstfahrzeuge sind Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h bis 20 km/h, die folgende Merkmale aufweisen:
- Das Fahrzeug hat keinen Sitz
- Das Fahrzeug hat eine Lenk- oder Haltestange
- Der Motor hat eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt
- Das Fahrzeug hat eine maximale Größe von 700 mm (Breite) x 1400 mm (Höhe) x 2000 mm (Länge)
- Das Fahrzeug ist max. 50 kg schwer
- Das Fahrzeug verfügt über eine Anzeige für den Energievorrat.
Welche Bestimmungen gelten in Deutschland für Elektrokleinstfahrzeuge?
Seit Mitte Juni 2019 dürfen Elektrokleinstfahrzeuge, also auch E-Kickscooter, in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Die Produkte müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen und brauchen eine Allgemeine Betriebs-Erlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes. Nur dann können (und müssen) sie versichert werden und dürfen in den Straßenverkehr bzw. auf den Radweg. Ein Fahren auf dem Gehweg oder in Fußgängerzonen ist generell verboten.
Unsere Modelle K1.1 und K2.1 müssen mit verschiedenen Komponenten nachgerüstet werden. Wir arbeiten an der Umrüstung unserer Produkte sowie an der Zulassung, jedoch ist derzeit das Fahren der Si.o E-Kickscooter K1.1 und K2.1 nur auf privatem Grund (und in vielen anderen Ländern) erlaubt.
Welche Produkte fallen unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung?
A: Unser Si.o K1.1 und K2.1 sind im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge – Verordnung – eKFV Elektrokleinstfahrzeuge.
Der Si.o S1.1 fällt aufgrund seiner Bauart NICHT unter die eKFV, sondern unter die EU-Verordung Nr. 168/2013 und ist als Fahrzeug der Klasse L1e (leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug) eingestuft, genauer: L1-eB (zweirädriges Kleinkraftrad).
Wie entsorge ich den Elektro-Scooter korrekt?
Gemäß der europaischen Richtlinie 2012/19/EU müssen nicht mehr gebrauchsfähige Elektrogeräte und gemäß der europaischen Richtlinie 2006/66/EG müssen defekte oder verbrauchte Akkus/Batterien getrennt gesammelt und einer umweltgerechten Wiederverwendung zugeführt werden.
Bitte lasse den Akku fachmännisch vom Gerät trennen und gib den Scooter (Elektroschrott) und den Akku (Altbatterie) z. B bei einer kommunalen Sammelstelle ab.
Alle Si.o E-Mobility Produkte sind bei der Stiftung ear (Elektro-Altgeräte) sowie beim gemeinsamen Rücknahme System für Batterien GRS registriert. Damit übernehmen wir die Verantwortung für die umweltgerechte und korrekte Entsorgung bzw. Wiederverwertung unserer Produkte.
Wie entsorge ich den Elektro-Scooter korrekt?
Gemäß der europaischen Richtlinie 2012/19/EU müssen nicht mehr gebrauchsfähige Elektrogeräte und gemäß der europaischen Richtlinie 2006/66/EG müssen defekte oder verbrauchte Akkus/Batterien getrennt gesammelt und einer umweltgerechten Wiederverwendung zugeführt werden.
Bitte lasse den Akku fachmännisch vom Gerät trennen und gib den Scooter (Elektroschrott) und den Akku (Altbatterie) z. B bei einer kommunalen Sammelstelle ab.
Alle Si.o E-Mobility Produkte sind bei der Stiftung ear (Elektro-Altgeräte) sowie beim gemeinsamen Rücknahme System für Batterien GRS registriert. Damit übernehmen wir die Verantwortung für die umweltgerechte und korrekte Entsorgung bzw. Wiederverwertung unserer Produkte.
SI.O S 1.1
Wo darf ich mit meinem S1.1 fahren?
Der Si.o S1.1 ist im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und nach EU Verordnung Nr. 168/2013 ein Kleinkraftrad der Klasse L1e. Er hat eine Betriebserlaubnis und ist für den Straßenverkehr zugelassen. Mit einem Versicherungskennzeichen versehen darfst du mit deinem S1.1 auf der Straße und auf Wegen, die mit dem Mofa-frei Zeichen gekennzeichnet sind, fahren.
Ist der Scooter nicht versichert (Kennzeichen), darf er nur auf Privatgrund gefahren werden.
Wer darf mit dem S1.1 fahren?
Mit dem S1.1 darf jeder im öffentlichen Straßenverkehr fahren, der mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung (oder einen Führerschein Klasse M oder höher) hat.
Dürfen meine Kinder mit dem S1.1 fahren?
Kinder ab 15 Jahre brauchen eine Mofa-Prüfbescheinigung, dann dürfen sie auf öffentlichen Straßen mit dem S1.1 fahren. Unter 15 Jahren ist das Fahren mit dem S1.1 auch auf Privatgrund nicht empfohlen.
Wo bekomme ich ein Kennzeichen?
Das Versicherungskennzeichen/Versicherungsplakette bekommst du bei einer Versicherung, bei vielen Banken oder beim ADAC.
Was kostet die Versicherung für den S1.1?
Die Haftpflicht-Versicherung für ein L1e Fahrzeug kostet ca. 80 Euro im Jahr. Wenn nur Fahrer über 23 Jahre fahren, wird die Versicherung sogar noch günstiger!
Kann ich den Akku ausbauen/wechseln?
Der Akku ist im S1.1 fest verbaut und kann zum Laden nicht entnommen werden. Sollte der Akku jedoch einmal ausgetauscht werden müssen, kann er beim Fachhändler getauscht werden.
Brauche ich einen Führerschein?
Für das Führen des Si.o S1.1 ist mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich (Mindestalter 15 Jahre). Mit einem Führerschein der Kategorie M oder höher (auch PKW) ist das Fahren eines Mofas aber ebenfalls erlaubt.
Welche Bestimmungen gelten im Ausland?
Da es sich bei der Klassifizierung der L-Fahrzeuge um eine europäische Richtlinie handelt, ist der versicherte S1.1 europaweit als Fahrzeug definiert und wird als solches behandelt.
In einzelnen Länder können jedoch für elektromotorisierte Fahrzeuge bis 20 km/h zusätzliche Regelungen gelten, die bewirken, dass ein Versicherungskennzeichen u. U. dort nicht nötig ist. Auch das Fahren auf z.B. Radwegen kann im Ausland erlaubt sein. Bitte informiere dich ggf. über die speziellen Regelungen im Urlaubsland!
Wie schalte ich die Alarmanlage ein?
Die Alarmanlage wird angeschaltet, indem du kurz Taste 4 (Taste mit dem Symbol „geschlossenes Bügelschloss“) auf der Fernbedienung drückst.
Wie schalte ich die Alarmanlage aus?
Die Alarmanlage geht aus, wenn du 2 Sekunden lang Taste 3 (Taste mit dem Symbol „offenes Bügelschloss“) auf der Fernbedienung drückst.
SI.O K 1.1
Wo darf ich mit meinem K1.1 fahren?
Der K1.1 darf in Deutschland auf jedem Privatgrund gefahren werden, das sind z.B. Campingplätze, Betriebsgelände, eigene Grundstücke oder Messegelände, die durch Zugangsbeschränkungen und/oder Hinweise deutlich nur einem bestimmten Benutzerkreis zugänglich sind.
Wenn die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft tritt, dürfen die Scooter auch auf Radwegen oder, wenn kein Radweg vorhanden ist, auf der Straße fahren.
Im Ausland ist der K1.1 fast überall erlaubt, bitte informiere dich aber trotzdem vorher über die Bestimmungen im entsprechenden Land.
Wer darf mit dem K1.1 fahren?
Mit dem Si.o K1.1 darf jeder fahren, der mit dem Umgang und der gesamten Bedienung des E-Kickscooters vertraut ist, mögliche Gefahren einschätzen kann und über die nötigen körperlichen und geistigen Voraussetzungen verfügt.
Wir empfehlen die Benutzung ab 16 Jahren, oder ab 15 Jahren mit Mofa-Prüfbescheinigung
Dürfen meine Kinder mit dem K1.1 fahren?
Wir empfehlen das Fahren mit dem E-Scooter erst ab einem Alter von 16 Jahren (15 Jahre mit Mofa-Prüfbescheinigung).
Kann ich den Akku ausbauen/wechseln?
Der Akku ist im K1.1 fest in der Lenksäule verbaut und kann zum Laden nicht entnommen werden. Sollte der Akku jedoch einmal ausgetauscht werden müssen, kann er beim Fachhändler getauscht werden.
Wie schalte ich das Licht ein/aus?
Das Frontlicht wird mit einem einfachen Druck auf den roten Bedienknopf an der Lenksäule an- und ausgeschaltet. Die rückwärtige Beleuchtung reagiert auf Erschütterung und funktioniert automatisch.
Wie schalte ich zwischen den Geschwindigkeitsstufen um?
Zwischen den Geschwindigkeitsstufen schaltest du mit einem „Doppelklick“ auf den roten Bedienknopf an der Lenksäule um.
Wie kann ich meinen K1.1 gegen Diebstahl sichern?
Du kannst den Si.o K1.1 mit einem schmalen Fahrradschloss durch das Hinterrad oder durch den Hebel für den Faltmechanismus an ein fest verankertes Objekt (Fahrradständer o. Ä.) anschließen.
SI.O K 2.1
Wo darf ich mit meinem K2.1 fahren?
Der K2.1 darf in Deutschland auf jedem privatem Grund gefahren werden, das sind z.B. viele Campingplätze, Betriebsgelände, eigene Grundstücke oder Messegelände, die durch Zugangsbeschränkungen und/oder Hinweise deutlich das Gelände nur einem bestimmten Benutzerkreis zugänglich machen.
Wenn die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft tritt, dürfen die Scooter auch auf Radwegen oder, wenn kein Radweg vorhanden ist, auf der Straße fahren.
Im Ausland ist der K2.1 fast überall erlaubt, bitte informiere dich aber trotzdem vorher über die Bestimmungen im entsprechenden Land.
Wer darf mit dem K2.1 fahren?
Mit dem Si.o K2.1 darf jeder fahren, der mit dem Umgang und der gesamten Bedienung des E-Kickscooters vertraut ist, mögliche Gefahren einschätzen kann und über die nötigen körperlichen und geistigen Voraussetzungen verfügt.
Wir empfehlen die Benutzung ab 16 Jahren, oder ab 15 Jahren mit Mofa-Prüfbescheinigung.
Dürfen meine Kinder mit dem K2.1 fahren?
Wir empfehlen das Fahren mit dem E-Scooter erst ab einem Alter von 16 Jahren (15 Jahre mit Mofa-Prüfbescheinigung)
Kann ich den Akku ausbauen/wechseln?
Der Akku ist im K2.1 fest verbaut und kann zum Laden nicht entnommen werden. Sollte der Akku jedoch einmal ausgetauscht werden müssen, kann er beim Fachhändler getauscht werden.
Wie kann ich meinen K2.1 gegen Diebstahl sichern?
Du kannst den Si.o K2.1 mit einem schmalen Fahrradschloss durch die Hinterrad-Schwinge, durch die Vordergabel oder durch das Loch im Klapphebel an ein fest verankertes Objekt (Fahrradständer o. Ä.) anschließen.
DOWNLOADS

Si.o K1.1 User Guide

Si.o K2.1 User Guide

Si.o S1.1 Assembly Instructions

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UEBLER GMBH
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