1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Firma Uebler mit Kunden oder anderen
Abnehmern. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der Firma Uebler. Anderslautenden Bestimmungen oder Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
2. Auftrag und Annahme
Die im Online-Auftritt, Katalogen oder sonstigen Werbemitteln enthaltenen Produktdarstellungen der Firma Uebler stellen keine verbindlichen Angebote der Firma Uebler dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Der Kaufvertrag kommt erst durch Absendung derWare durch die Firma Uebler oder durch eine explizite Lieferbestätigung der Firma Uebler zustande. Die Firma Uebler ist berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen.
3. Preise
Die genannten Preise sind unsere derzeitigen Preise für Endverbraucher inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer
ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportkosten. Die derzeitigen Preise basieren auf den zur Zeit gültigen Materialpreisen und Löhnen. Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferungmehr als 4 Monate, ohne dass wir eine Lieferverzögerung zu vertreten haben, kann der Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten angemessen erhöht werden. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 40 %, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Besteller Unternehmer, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten
Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als sechs Wochen liegen.
4. Lieferfristen
Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, sofern sie von der Firma Uebler ausdrücklich und schriftlich als solche bestätigt wurden. Bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens legen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, ist die Firma Uebler berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei
Unterlieferanten eintreten. Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung ist in jedem Fall ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
5. Lieferung
Die Firma Uebler ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Versand erfolgt stets – auch bei Franko-Lieferungen – auf Rechnung des Bestellers. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Bestellers. Innerhalb Deutschlands wird für Lieferungen unter EUR 700,00 Warennettowert, derzeit EUR 833,00 Warenbruttowert, eine Versandpauschale von EUR 9,00 zzgl. USt., derzeit EUR 10,71 brutto, erhoben. Ab EUR 700,00 Warennettowert, derzeit EUR 833,00 Warenbruttowert, erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands frei Haus, wobei die Firma Uebler die Versandart bestimmt. Für Ersatzteile (bis 50 gr.) beträgt die Frachtpauschale EUR 3,50 netto, entspricht EUR 4,17 brutto, bei Postversand und EUR 6,00 netto, entspricht EUR 7,14 brutto, im Paketversand. Expressgut-Sendungen erfolgen grundsätzlich unfrei und auf Kosten des Bestellers. Sämtliche Lieferungen und Leistungen ins Ausland werden nur gegen Vorkasse oder unwiderrufliches Akkreditiv unfrei ab Werk Forchheim ausgeführt.
6. Verpackung
Die von der Firma Uebler benutzten Kartonverpackungen gehen ins Eigentum des Empfängers über und werden diesem berechnet. Die Verpackungen sind nach der Verpackungs-Verordnung recyclingfähig und können somit der stofflichen Verwertung zugeführt werden. Bei Palettenversand werden Tauschpaletten eingesetzt. Die Palettengebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des Empfängers.
7. Zahlungs-bedingungen
Zahlungen erfolgen je nach Vereinbarung per Vorkasse oder Bankeinzug. Bei Bestellungen durch Wiederverkäufer sind Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto oder innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto zu leisten. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen, soweit noch ältere Rechnungen offen stehen.
8. Abnahme und Gefahrübergang
Nimmt der Besteller die vertragsgemäß zugesandte Ware nicht ab oder verweigert er die Entgegennahme bzw. holt die Ware nach Benachrichtigung durch die Transportperson bis zum Ablauf der Lagerzeit nicht ab, so befindet er sich im Annahmeverzug. Dies gilt nicht, soweit der Besteller eine entsprechende Erklärung innerhalb der Fristen des Fernabsatzgesetzes abgibt bzw. dieWare innerhalb der Fristen des Fernabsatzgesetzes zurücksendet. Ist der Besteller
Unternehmer, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware mit deren Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über.
9. Widerrufs-belehrung für Verbraucher
Als Verbraucher steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Ein Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe vonGründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren, oder bei getrennter Lieferung einer einheitlichen Bestellung mehrerer Waren, die letzte Ware, oder bei mehreren Teilsendungen oder Stücken einer Ware, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns unter
Uebler GmbH
Daimlerstraße 22
91301 Forchheim
Deutschland
Tel.: +49/ (0)9191/ 73620
Fax: +49/ (0)9191/ 736277
E-Mail: info@uebler.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung desWiderrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben dieWaren unverzüglich und in jedem
Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit,
Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
11. Gewährleistung
Ist der Vertragspartner Verbraucher, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, kann die Firma Uebler die Nachbesserung nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung oder Neuherstellung eines mangelfreien Vertragsgegenstandes vornehmen.
12. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes bzw. die §§ 491 – 507 BGB Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
Bei Verwendung gegenüber Unternehmern, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser
Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist
dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, allezum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu
den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.Werden die Liefergegenständemit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das
Miteigentum für uns. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.Wir verpflichten
uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als deren Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
13. Produktänderungen
Änderungen infolge technischer Weiterentwicklung oder gesetzlicher Vorschriften behalten wir uns vor.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Forchheim. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Forchheim. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konvention vom 1.7.1964 betreffend einheitlicher Gesetze über den internationalen Kauf und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den
internationalen Kauf beweglicher Sachen finden keine Anwendung.
15. Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Forchheim, im Januar 2019